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Eignungsprüfungsanforderungen Künstlerische Musikproduktion

Im Studiengang Künstlerische Musikproduktion gelten folgende Anforderungen:

Voraussetzung ist der Nachweis eines abgeschlossenen künstlerischen Bachelor- oder Diplomstudiums oder eines gleichwertig anerkannten künstlerischen Studiengangs mit Schwerpunktsetzung im Bereich Musikproduktion (z.B. Tonmeister, Soundengineering, Musikregie etc.). Im Sinne eines künstlerischen Abschlusses gilt auch ein Bachelorstudium im Studiengang Ton und Bild.

Darüber hinaus gelten für die Bewerbung folgende Anforderungen:

I. Studienschwerpunkt Klassische akustische Musikproduktion

I.1. Vorauswahl
Für die Vorauswahl sind mit der Bewerbung folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ein Portfolio mit Ausschnitten (ganze Sätze) aus fünf bis sechs bereits realisierten Arbeiten verschiedener Besetzungen und Epochen (Kammermusik, Chor, Orchester) aus dem Bereich Klassische akustische Musikproduktion.
    Ein(e) Audiodatei/Audiotrack-Paket pro Arbeitsprobe; Gesamtdauer der eingereichten Tracks: 30 bis 45 Minuten. Den Arbeitsproben ist jeweils eine Kurzbeschreibung zur Erstellung der Arbeit beizufügen. Akzeptierte Formate: Stereo, 5.1, 9.1; das Portfolio ist in Form von .wav-files einzureichen. Stereo-Mischungen sollten als Stereo-.wav-files, Mehrkanalfiles als eindeutig beschriftete Mono-.wav-files eingereicht werden. Den Arbeitsproben ist jeweils eine Kurzbeschreibung zur Erstellung der Arbeit beizufügen.
  • Ungeschnittene Videos mit eigenen künstlerischen Präsentationen im Instrumentalfach / Gesang (klassisch).
    Präsentiert werden sollen drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen. Die Gesamtdauer der eingereichten Videos soll max. 20 Minuten betragen. Die detaillierten Anforderungen für die Instrumental- / Gesangsfächer (klassisch) finden Sie hier.
  • Ein Motivationsschreiben mit Bezug zum Studienschwerpunkt ‚Klassische akustische Musikproduktion‘.
  • Lebenslauf inkl. Zeugnisse (Praktikums-/Wettbewerbszeugnisse etc. soweit vorhanden).

I.2 Präsenzprüfung
Die Präsenzprüfung umfasst folgende Teile:

1. Künstlerische Präsentation im Instrumentalfach / Gesang: Es gelten die gleichen Repertoirevorgaben wie in der Vorauswahl. Es können die gleichen Werke präsentiert werden wie in der Vorauswahl.

2. Eine unvorbereitete praktische Aufgabe aus dem Bereich Klassische akustische Musikproduktion, wie zum Beispiel Mischung oder Editing etc. Die hierfür maximal zur Verfügung stehende Zeit bemisst sich nach dem Aufwand der Aufgabe (in der Regel ein bis zwei Stunden).

3. Schriftliche Prüfungen sowohl der musikalischen als auch der technischen Hörfähigkeit:

  • Musikalische Hörfähigkeit (ca. 40 Minuten): Klausuraufgaben mit Diktaten (vom Klavier und/oder von Aufnahmen), Intonationshören, Fehlerhören, kurze Höranalyse, Instrumentationshören.
  • Technische Hörfähigkeit (ca. 40 Minuten): Klausuraufgaben mit Hörbeispielen (z.B. technische Artefakte, Pegelhören, Formantenhören etc.).

4. Fachgespräch mit der Auswahlkommission (max. 30 Minuten Dauer).


II. Studienschwerpunkt Jazz- / Popularmusikproduktion

II.1 Vorauswahl
Für die Vorauswahl sind mit der Bewerbung folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ein Portfolio mit vier bis sechs bereits realisierten Arbeiten (oder ggf. Ausschnitten daraus) verschiedener Stilrichtungen aus dem Bereich ‚Jazz- / Popularmusikproduktion‘.
    Ein(e) Audiodatei/Audiotrack-Paket pro Arbeitsprobe; Gesamtdauer der eingereichten Tracks: 15 bis 20 Minuten. Akzeptierte Formate: Stereo, 5.1/7.1 oder Atmos. Stereo-Mischungen sollten als Stereo-.wav-files, Mehrkanalfiles als eindeutig beschriftete Mono-.wav-files (für 5.1/7.1-Mischungen) bzw. als Audio-Definition-Model (ADM) Datei (für Atmos-Mischungen) eingereicht werden. Den Arbeitsproben ist jeweils eine Kurzbeschreibung zur Erstellung der Arbeit beizufügen.
  • Ungeschnittene Videos mit eigenen künstlerischen Präsentationen im Instrumentalfach / Gesang (Jazz / Pop).
    Präsentiert werden sollen Stücke aus Jazz- oder Popmusik mit Improvisation oder „ad libs“ (im Fach Jazz-/Popgesang). Möglich ist auch eine Eigenkomposition. Tempi und Stile sollten variieren. Im Fach Keyboard / Jazzpiano ist alternativ möglich die Einreichung von bis zu drei Stücken mit Improvisation mit Hilfe von elektronischen Instrumenten wie Keyboards, Synthesizern, DAWs (z.B. Ableton live) mit deutlich erkennbarem spielerisch-handwerklichem Anteil sowie erkennbar eigener Soundgestaltung. Die Gesamtdauer der eingereichten Videos soll max. 20 Minuten betragen. Die detaillierten Anforderungen für die Instrumental- / Gesangsfächer (Jazz / Pop) finden Sie hier.
  • Ein Motivationsschreiben mit Bezug zum Studienschwerpunkt Jazz- / Popularmusikproduktion.
  • Lebenslauf inkl. Zeugnisse (Praktikums-/Wettbewerbszeugnisse etc. soweit vorhanden).

II.2 Präsenzprüfung
Die Präsenzprüfung umfasst folgende Teile:

1. Künstlerische Präsentation im Instrumentalfach / Gesang: Es gelten die gleichen Repertoirevorgaben wie in der Vorauswahl. Es können die gleichen Werke präsentiert werden wie in der Vorauswahl. Zu den vorbereiteten Stücken müssen jeweils sechs Kopien der Noten oder Leadsheets mitgebracht werden. Darüber hinaus umfasst die künstlerische Präsentation folgende weitere Teile:

  • Vortrag einer vorbereiteten Solo-Transkription bzw. eines kurzen Stücks a capella (im Fach Jazz-/Popgesang).
  • Vom-Blatt-Spiel bzw. Vom-Blatt-Singen.

2. Eine unvorbereitete praktische Aufgabe aus dem Bereich Jazz- / Popularmusikproduktion, wie zum Beispiel Mischung oder Editing etc. Die hierfür maximal zur Verfügung stehende Zeit bemisst sich nach dem Aufwand der Aufgabe (in der Regel ein bis zwei Stunden).

3. Schriftliche Prüfungen sowohl der musikalischen als auch der technischen Hörfähigkeit:

  • Musikalische Hörfähigkeit (ca. 40 Minuten): Klausuraufgaben mit Diktaten (vom Klavier und von Aufnahmen), Intonationshören, Fehlerhören, kurze Höranalyse, Instrumentationshören.
  • Technische Hörfähigkeit (ca. 40 Minuten): Klausuraufgaben mit Hörbeispielen (z.B. technische Artefakte, Pegelhören, Formantenhören etc.).

4. Fachgespräch mit der Auswahlkommission (max. 30 Minuten Dauer).

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