Corona
Verlängerung der Regelstudienzeiten aufgrund der Corona-Epidemie
Veränderte Anmeldefristen zur Abschlussprüfung
Mit dem Ziel, dass den Studierenden unter Corona-Bedingungen möglichst keine Nachteile entstehen, wurde die Regelstudienzeit in NRW für diejenigen Studierenden verlängert, die in den Semestern Sommer 2020, Winter 2020/21 bzw. Sommer 2021 eingeschrieben waren.
Es gelten folgende Regelungen:
1.) Für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21 und im Sommersemester 2021 an der Robert Schumann Hochschule eingeschrieben waren erhöht sich die Regelstudienzeit um 3 Semester:
Für Bachelor-Studierende erhöht sich die Regelstudienzeit von 8 auf 11 Semester.
Für Master-Studierende erhöht sich die Regelstudienzeit von 4 auf 7 Semester.
Für Studierende der Exzellenzstudiengänge erhöht sich die Regelstudienzeit von 4 auf 7 Semester.
2.) Für alle Studierenden, die im Wintersemester 2020/21 und im Sommersemester 2021 an der Robert Schumann Hochschule eingeschrieben waren erhöht sich die Regelstudienzeit um 2 Semester:
Für Bachelor-Studierende erhöht sich die Regelstudienzeit von 8 auf 10 Semester.
Für Master-Studierende erhöht sich die Regelstudienzeit von 4 auf 6 Semester.
Für Studierende der Exzellenzstudiengänge erhöht sich die Regelstudienzeit von 4 auf 6 Semester.
3.) Für alle Studierenden, die im Sommersemester 2021 an der Robert Schumann Hochschule eingeschrieben waren erhöht sich die Regelstudienzeit um 1 Semester:
Für Bachelor-Studierende erhöht sich die Regelstudienzeit von 8 auf 9 Semester.
Für Master-Studierende erhöht sich die Regelstudienzeit von 4 auf 5 Semester.
Für Studierende der Exzellenzstudiengänge erhöht sich die Regelstudienzeit von 4 auf 5 Semester.
Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung gilt entsprechend, dass diese spätestens mit der Rückmeldung zum letzten Fachsemester zu erfolgen hat. Dies entspricht dem letzten Semester der o.g. Regelstudienzeiten.
Wichtig:
Die veränderte Regelstudienzeit muss nicht (vollständig) ausgeschöpft werden. Der Studienabschluss kann auch in einem früheren Semester erfolgen. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist in diesem Fall in der Rückmeldefrist zu dem Semester einzureichen, in dem der Studienabschluss angestrebt wird. Die geltenden Zulassungsvoraussetzungen und Informationen zu den einzureichenden Dokumenten finden Sie hier.
Veränderte Anmeldefristen zur Abschlussprüfung
Mit dem Ziel, dass den Studierenden unter Corona-Bedingungen möglichst keine Nachteile entstehen, wurde die Regelstudienzeit in NRW für diejenigen Studierenden verlängert, die in den Semestern Sommer 2020, Winter 2020/21 bzw. Sommer 2021 eingeschrieben waren.
Es gelten folgende Regelungen:
1.) Für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21 und im Sommersemester 2021 an der Robert Schumann Hochschule eingeschrieben waren erhöht sich die Regelstudienzeit um 3 Semester:
Für Bachelor-Studierende erhöht sich die Regelstudienzeit von 8 auf 11 Semester.
Für Master-Studierende erhöht sich die Regelstudienzeit von 4 auf 7 Semester.
Für Studierende der Exzellenzstudiengänge erhöht sich die Regelstudienzeit von 4 auf 7 Semester.
2.) Für alle Studierenden, die im Wintersemester 2020/21 und im Sommersemester 2021 an der Robert Schumann Hochschule eingeschrieben waren erhöht sich die Regelstudienzeit um 2 Semester:
Für Bachelor-Studierende erhöht sich die Regelstudienzeit von 8 auf 10 Semester.
Für Master-Studierende erhöht sich die Regelstudienzeit von 4 auf 6 Semester.
Für Studierende der Exzellenzstudiengänge erhöht sich die Regelstudienzeit von 4 auf 6 Semester.
3.) Für alle Studierenden, die im Sommersemester 2021 an der Robert Schumann Hochschule eingeschrieben waren erhöht sich die Regelstudienzeit um 1 Semester:
Für Bachelor-Studierende erhöht sich die Regelstudienzeit von 8 auf 9 Semester.
Für Master-Studierende erhöht sich die Regelstudienzeit von 4 auf 5 Semester.
Für Studierende der Exzellenzstudiengänge erhöht sich die Regelstudienzeit von 4 auf 5 Semester.
Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung gilt entsprechend, dass diese spätestens mit der Rückmeldung zum letzten Fachsemester zu erfolgen hat. Dies entspricht dem letzten Semester der o.g. Regelstudienzeiten.
Wichtig:
Die veränderte Regelstudienzeit muss nicht (vollständig) ausgeschöpft werden. Der Studienabschluss kann auch in einem früheren Semester erfolgen. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist in diesem Fall in der Rückmeldefrist zu dem Semester einzureichen, in dem der Studienabschluss angestrebt wird. Die geltenden Zulassungsvoraussetzungen und Informationen zu den einzureichenden Dokumenten finden Sie hier.
Robert Schumann Hochschule Düsseldorf Fischerstraße 110, 40476 Düsseldorf
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de
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