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Hochschulvertrag
Mit jeder Universität, Fachhochschule und Kunst- und Musikhochschule schließt das Land NRW einen sogenannten Hochschulvertrag. In diesem Hochschulvertrag informiert die Hochschule unter anderem über ihre aktuellen und künftige Schwerpunktsetzungen in Lehre und Forschung, die Zahl ihrer Studienplätze, ihre Gleichstellungsziele und ihre Vorhaben im Bereich der kulturellen Bildung. Außerdem verpflichtet sich die Hochschule, den Erfolg ihrer Absolventinnen und Absolventen beim Einstieg in den Beruf auszuwerten, um Rückschlüsse auf die Qualität des Studienangebots zu ermöglichen. Im Gegenzug sichert das Land den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit zu. Die Hochschulverträge haben eine Laufzeit von jeweils vier Jahren.
Auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW finden Sie den aktuellen Hochschulvertrag der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf:
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de