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Hilfskräfte


Beschäftigung von Hilfskräften

  1. To do Antragsteller*in (= i.d.R. Lehrende)
    Reichen Sie bitte umgehend den vollständig ausgefüllten und digital (z. B. mit Adobe Reader*) unterschriebenen Antrag auf Beschäftigung einer SHK bzw. WHK/KHK über den zuständigen Dekan bzw. die zuständige Leitung (in Cc.) ein; ausschließlich per Mail an hk(at)rsh-duesseldorf.de.
     
  2. To do studentische Beschäftigte
    Sobald der Antrag auf Ihre Beschäftigung im Dezernat Personal vorliegt, erhalten Sie per Mail Ihren Dienstvertrag. Den Dienstvertrag drucken Sie bitte zweifach aus, unterschreiben beide Exemplare und senden diese in Papierform an Robert Schumann Hochschule - Dezernat Personal, Fischerstr. 110, 40476 Düsseldorf. Bitte fügen Sie die folgenden Unterlagen bei oder senden diese per Mail an hk(at)rsh-duesseldorf.de.
     

    Zusätzlich bei Neueinstellung

     
    Alle benötigten Formulare bitte digital ausfüllen und unterzeichnen (z.B. mit Adobe-Reader *), abspeichern und in Papierform an das Dezernat Personal oder als PDF per E-Mail an hk(at)rsh-duesseldorf.de senden.

    Erst wenn der Dienstvertrag in zweifacher Ausfertigung unterschrieben sowie alle weiteren Unterlagen vorliegen, wird Ihre Beschäftigung abschließend bearbeitet.
     

* Eine Anleitung zur digitalen Signatur finden Sie hier. Wenn eine digitale Signatur dennoch nicht möglich sein sollte, bitte ausdrucken, unterzeichnen und eingescannt per E-Mail an hk(at)rsh-duesseldorf.de oder per Post senden an Robert Schumann Hochschule, Dezernat Personal, Fischerstraße 110, 40476 Düsseldorf.

Robert Schumann Hochschule Düsseldorf Fischerstraße 110, 40476 Düsseldorf
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de