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Familienfreundliche Hochschule
Alle, die an der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf lehren, lernen oder arbeiten sollen Familie und Studium bzw. Beruf optimal vereinbaren können. Die Gleichstellungsbeauftragte bzw. ihre Vertreterinnen beraten Hochschulangehörige zu ihren individuellen Bedarfen im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bzw. Studium oder verweisen auf entsprechende Beratungs- und Informationsangebote. Des Weiteren stellt die RSH umfassende Informationen zu Themen wie Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Elternzeit und Wiedereinstiegsmanagement, Beratungsangebote für Schwangere etc. zur Verfügung.
Bei Rückfragen zum Mutterschutzgesetz, bzw. zur Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Erziehungsurlaub und Pflege berät Sie der Studierendenservice.
Die Gleichstellungskommission hat eine Förderung von Kinderbetreuung für Kinder von Lehrbeauftragten und Studierenden eingerichtet. Hier finden Sie die zugehörigen Richtlinien und notwendigen Anträge:
Merkblatt zur Förderung von Kinderbetreuung (Studierende)
Antrag auf Förderung von Kinderbetreuung (Studierende)
Nachweis zur Förderung von Kinderbetreuung (Studierende)
Merkblatt zur Förderung von Kinderbetreuung (Lehre und Verwaltung)
Antrag auf Förderung von Kinderbetreuung (Lehre und Verwaltung)
Nachweis zur Förderung von Kinderbetreuung (Lehre und Verwaltung)
Eine qualitativ hochwertige Kinder- und Ferienbetreuung unterstützt Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie bzw. Studium und Beruf. Zudem leistet die frühe Förderung von Kindern einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit. Im Folgenden informieren wir Sie zu Kinderbetreuungsangeboten in Düsseldorf und NRW.
Studierendenwerk Düsseldorf: Kindertagesstätten
Kinderbetreuung an Hochschulen in NRW
Jugendamt Düsseldorf
i-Punkt Familie – Kinder-Betreuungsbörse Düsseldorf
Düsseldorfer Info-System Tagespflege: Tagespflegestelle-Suche
KiTa.NRW, MKFFI
Personen, welche die kurz- bzw. langezeitige Pflege einer oder eines Angehörigen mit der eigenen Berufstätigkeit vereinbaren wollen, benötigen zeitliche Flexibilität, um diese Herausforderung meistern zu können. Damit auch Berufstätige sich die Zeit nehmen können, die Pflege zu organisieren oder zeitweise selbst zu übernehmen, hat der Gesetzgeber verbindliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erlassen. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf schafft deshalb individuelle Rahmenbedingungen für unterschiedliche Pflegesituationen. Folgend ein Überblick:
Informationen Thema Pflege und Beruf vereinbaren (BMAS)
Pflegebüro Düsseldorf
Wege zur Pflege des BMFSFJ
Pflege von Angehörigen zu Hause: BGM
Pflege- und Bürgertelefon des BGM
Broschüre: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf des BMFSFJ
Pflege und Sorgearbeit von Studierenden
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de