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Dienstreisen
Eine Dienstreise darf nur angetreten werden, wenn sie vorher genehmigt wurde. Dazu nutzen Sie bitte das Antragsformular ‚Dienstreise‘ und reichen dieses vollständig ausgefüllt und rechtzeitig vor Reisebeginn im Dezernat Finanzen & Beschaffung ein. Bitte beachten Sie, dass für nicht genehmigte angetretene Reisen weder Versicherungsschutz besteht noch dürfen entstandene Kosten erstattet werden. Der Ersatz angefallener Reisekosten erfolgt nach Landesreisekostenrecht unter Verwendung des Vordrucks ‚Reisekostenabrechnung‘ und Vorlage der Originalbelege. Bitte reichen Sie Ihre Reisekostenabrechnungen innerhalb eines halben Jahres (Ausschlussfrist) nach Ende der Dienstreise im Dezernat Finanzen & Beschaffung ein.
Fortbildungsreisen sind Reisen, die zwar im dienstlichen Interesse liegen, jedoch kein Dienstgeschäft darstellen. Ein gesonderter Dienstreiseantrag ist daher nicht erforderlich. Die Anmeldungen zu geplanten Fortbildungsvorhaben reichen Sie bitte mit dem jeweiligen Anmeldevordruck des Veranstalters in der Personalabteilung ein. Ihre Fachvorgesetzte oder Ihr Fachvorgesetzter muss die Fortbildungsmaßnahme auf dem Anmeldevordruck per Unterschrift bestätigen. Die Personalabteilung legt dem zuständigen Personalrat Ihre Anmeldung zur Zustimmung vor und leitet sie anschließend weiter an den jeweiligen Träger der Maßnahme. Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie aus der Personalabteilung anstelle einer Dienstreisegenehmigung ein Abordnungs-schreiben.
Die Reisekostenvergütung erfolgt nur bei Fortbildungsmaßnahmen außerhalb des Wohn- und Dienstortes. Die Entschädigung erfolgt nach Vorschriften der Trennungsentschädi-gungsverordnung. Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung sowie das Abordnungsschreiben muss der Reisekostenabrechnung beigefügt werden.
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de