Deutschkenntnisse
Bewerber und Bewerberinnen müssen ausreichende Deutschkenntnisse sowohl für einen Bachelorstudiengang als auch für einen Masterstudiengang und die Promotion nachweisen.
Dies gilt nicht nur für die Einschreibung in das erste Semester, sondern auch für die Einschreibung in ein höheres Semester.
Verlangt werden aktuelle Sprachkenntnisse auf folgendem Niveau:
a) Abschlussprüfung für das Zertifikat B1 nach Goethe-Institut
für den Master-Studiengang Orchesterspiel.
b) Abschlussprüfung für das Zertifikat B2 nach Goethe-Institut
für die Studiengänge in Musik und in Musikvermittlung mit den jeweiligen Studienrichtungen sowie für die Studiengänge Musik und Medien bzw. Ton und Bild und die Master-Studiengänge Klang und Realität sowie Künstlerische Musikproduktion.
c) Abschlussprüfung für das Zertifikat C1 nach Goethe-Institut
für den Masterstudiengang Musikwissenschaft.
d) Abschlussprüfung für das Zertifikat C2 nach Goethe-Institut
für die Promotion in Musikwissenschaft. Des Weiteren werden Sprachzertifikate von den Universitätssprachforen, vom IDaF-Institut Düsseldorf, vom Institut für Internationale Kommunikation Düsseldorf (IIK), von Volkshochschulen
und sonstige von der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf akzeptierten telc-Testzentren anerkannt, müssen aber den oben genannten Anforderungen vergleichbar sein.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Sprachkurs für die Erlangung der erforderlichen Kenntnisse, mit einer Prüfung abgeschlossen werden muss.
Eine Teilnahmebescheinigung wird nicht anerkannt! Hinweis: Absolvierte Online-Sprachkurse werden ohne Abschlussprüfung NICHT anerkannt.
Wer die Eignungsprüfung bestanden hat, aber zu Semesterbeginn noch nicht die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen kann, hat die Möglichkeit, im Laufe des ersten Studienjahres den erforderlichen Nachweis zu erbringen. Die Einschreibung erfolgt mit der Rechtsstellung eines Kollegstudierenden an der Hochschule.
Verlangt werden aktuelle Sprachkenntnisse auf folgendem Niveau:
a) Abschlussprüfung für das Zertifikat B1 nach Goethe-Institut
für den Master-Studiengang Orchesterspiel.
b) Abschlussprüfung für das Zertifikat B2 nach Goethe-Institut
für die Studiengänge in Musik und in Musikvermittlung mit den jeweiligen Studienrichtungen sowie für die Studiengänge Musik und Medien bzw. Ton und Bild und die Master-Studiengänge Klang und Realität sowie Künstlerische Musikproduktion.
c) Abschlussprüfung für das Zertifikat C1 nach Goethe-Institut
für den Masterstudiengang Musikwissenschaft.
d) Abschlussprüfung für das Zertifikat C2 nach Goethe-Institut
für die Promotion in Musikwissenschaft. Des Weiteren werden Sprachzertifikate von den Universitätssprachforen, vom IDaF-Institut Düsseldorf, vom Institut für Internationale Kommunikation Düsseldorf (IIK), von Volkshochschulen
und sonstige von der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf akzeptierten telc-Testzentren anerkannt, müssen aber den oben genannten Anforderungen vergleichbar sein.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Sprachkurs für die Erlangung der erforderlichen Kenntnisse, mit einer Prüfung abgeschlossen werden muss.
Eine Teilnahmebescheinigung wird nicht anerkannt! Hinweis: Absolvierte Online-Sprachkurse werden ohne Abschlussprüfung NICHT anerkannt.
Wer die Eignungsprüfung bestanden hat, aber zu Semesterbeginn noch nicht die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen kann, hat die Möglichkeit, im Laufe des ersten Studienjahres den erforderlichen Nachweis zu erbringen. Die Einschreibung erfolgt mit der Rechtsstellung eines Kollegstudierenden an der Hochschule.
Robert Schumann Hochschule Düsseldorf Fischerstraße 110, 40476 Düsseldorf
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de
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