Informationen zum Studenten-Meldeverfahren (SMV)
Das neue Studenten-Meldeverfahren (SMV) der gesetzlichen Krankenversicherungen schreibt eine elektronische Übermittlung der relevanten Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen vor. Ab 01.01.2022 muss laut § 199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen
in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden. Dieses elektronische Verfahren löst das bisherige Papierverfahren ab.
Innerhalb des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) werden meldepflichtige Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausgetauscht: Krankenkassen melden beispielsweise den Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu ausstehenden Beiträgen.
Die Robert Schumann Hochschule sendet Informationen zu Beginn und Ende des Studiums der versicherten Studierenden.
Dies bedeutet im Einzelnen:
- Die Versicherungsbestätigung wird ab 01.01.2022 ausschließlich digital von der Krankenkasse an die Hochschule übermittelt - dies beinhaltet einen entsprechenden zeitlichen Verzug.
- Ein Krankenkassenwechsel wird digital an die Hochschule übermittelt.
- Ein Zahlungsverzug über rückständige KV-Beiträge wird digital an die Hochschule übermittelt;
wichtig: die Rückmeldung für das nächste Semester wird automatisch gesperrt! - Ein nicht mehr bestehender Zahlungsverzug wird ebenfalls digital an die Hochschule übermittelt; die Rückmeldesperre wird aus diesem Grund entfernt, erst danach ist die Rückmeldung zum nächsten Semester möglich.
Bitte beachten:
Vom Studenten-Meldeverfahren (SMV) an der RSH Düsseldorf ausgenommen sind folgende Studierende:
- Studierende im Bachelorstudiengang Ton und Bild
Der Studiengang wird in Kooperation mit der Hochschule Düsseldorf (HSD) durchgeführt, Zuständigkeit SMV: die Ersthochschule, Hochschule Düsseldorf - Jungstudierende
ein KV-Nachweis ist nicht erforderlich aufgrund Familienversicherung - NebenhörerInnen/ZweithörerInnen
Kooperation mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf:
Musikwissenschaft als Ergänzungsfach im Rahmen eines Bachelorstudiums (Kernfach an der HHU),
Zuständigkeit SMV: die Ersthochschule, Heinrich-Heine-Universität - Bundeswehr-Studierende AMK Hilden und Bundeswehrangehörige in den Musikkorps
vom KV-Nachweis befreit aufgrund freier Heilfürsorge über die Bundeswehr - Sprachkursstudierende
Ein Nachweis über die private Krankenversicherung wird an der Robert Schumann Hochschule für max. 1 bzw. 2 Semester eingereicht - dies ist per Email (PDF-Dokument) oder per Post, z. H. Studierendenservice möglich. - Erasmus-Studierende
Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund EU-Abkommen - GasthörerInnen
Ausnahme vom Studenten-Meldeverfahren, kein KV-Nachweis erforderlich
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen der Studierendenservice zur Verfügung.
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de