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Informationen zum Studenten-Meldeverfahren (SMV)

Das neue Studenten-Meldeverfahren (SMV) der gesetzlichen Krankenversicherungen schreibt eine elektronische Übermittlung der relevanten Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen vor. Ab 01.01.2022 muss laut § 199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen
in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden. Dieses elektronische Verfahren löst das bisherige Papierverfahren ab.

Innerhalb des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) werden meldepflichtige Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausgetauscht: Krankenkassen melden beispielsweise den Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu ausstehenden Beiträgen.

Die Robert Schumann Hochschule sendet Informationen zu Beginn und Ende des Studiums der versicherten Studierenden.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  1. Die Versicherungsbestätigung wird ab 01.01.2022 ausschließlich digital von der Krankenkasse an die Hochschule übermittelt - dies beinhaltet einen entsprechenden zeitlichen Verzug.
  2. Ein Krankenkassenwechsel wird digital an die Hochschule übermittelt.
  3. Ein Zahlungsverzug über rückständige KV-Beiträge wird digital an die Hochschule übermittelt;
    wichtig: die Rückmeldung für das nächste Semester wird automatisch gesperrt!
  4. Ein nicht mehr bestehender Zahlungsverzug wird ebenfalls digital an die Hochschule übermittelt; die Rückmeldesperre wird aus diesem Grund entfernt, erst danach ist die Rückmeldung zum nächsten Semester möglich.


Bitte beachten:
Vom Studenten-Meldeverfahren (SMV) an der RSH Düsseldorf ausgenommen sind folgende Studierende:

  1. Studierende im Bachelorstudiengang Ton und Bild
    Der Studiengang wird in Kooperation mit der Hochschule Düsseldorf (HSD) durchgeführt, Zuständigkeit SMV: die Ersthochschule, Hochschule Düsseldorf

  2. Jungstudierende
    ein KV-Nachweis ist nicht erforderlich aufgrund Familienversicherung

  3. NebenhörerInnen/ZweithörerInnen
    Kooperation mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf:
    Musikwissenschaft als Ergänzungsfach im Rahmen eines Bachelorstudiums (Kernfach an der HHU),
    Zuständigkeit SMV: die Ersthochschule, Heinrich-Heine-Universität

  4. Bundeswehr-Studierende AMK Hilden und Bundeswehrangehörige in den Musikkorps
    vom KV-Nachweis befreit aufgrund freier Heilfürsorge über die Bundeswehr

  5. Sprachkursstudierende
    Ein Nachweis über die private Krankenversicherung wird an der Robert Schumann Hochschule für max. 1 bzw. 2 Semester eingereicht - dies ist per Email (PDF-Dokument) oder per Post, z. H. Studierendenservice möglich.

  6. Erasmus-Studierende
    Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund EU-Abkommen

  7. GasthörerInnen
    Ausnahme vom Studenten-Meldeverfahren, kein KV-Nachweis erforderlich


Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen der Studierendenservice zur Verfügung.

Robert Schumann Hochschule Düsseldorf Fischerstraße 110, 40476 Düsseldorf
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de