Gleichstellung und Familie
Die Robert Schumann Hochschule (RSH) setzt sich dafür ein, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Sinne einer geschlechtergerechten Hochschule zu verwirklichen. Diese Ziele spiegeln sich im aktuellen Hochschulvertrag wider, der im Januar 2021 in Kraft getreten ist und zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) und der RSH geschlossen wurde. Des Weiteren hat die Hochschule einen Frauenförderplan verabschiedet und arbeitet an einem neuen Gleichstellungskonzept.
Über den Stand der Umsetzung der Gleichstellungsvorhaben aus dem KunstHG und dem Landesgleichstellungsgesetz NRW an der Hochschule informiert der Gender Report 2022.
Unterstützt wird die RSH bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrages, dem Abbau bestehender struktureller Benachteiligungen für Frauen sowie bei der Entwicklung und Realisierung familienfreundlicher Rahmenbedingungen von der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und der Gleichstellungskommission.
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen beraten und unterstützen die RSH zu allen Fragen der Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit. Sie nehmen beratend an Gremiensitzungen (Erweitertes Rektorat, Senat, Fachbereiche) teil, begleiten Personaleinstellungen und Berufungsverfahren und stehen den Hochschulangehörigen als Ansprechpartnerinnen zu allgemeinen und individuellen Fragestellungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Hochschulkontext und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium zur Verfügung. Sie gelten darüber hinaus als Vertrauenspersonen und Ansprechpartnerinnen, wenn es um das Thema sexuelle Belästigung, Gewalt oder Diskriminierung geht. Als Mitwirkende der Gleichstellungskommission engagieren sie sich für die Umsetzung von Ideen und Maßnahmen um die Themen Geschlechtergerechtigkeit, Chancengleichheit und Diversität nachhaltig an der RSH zu verankern.
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Lisa Hübner, Rektoratsreferentin, Fon +49.1520 1680008
gleichstellung(at)rsh-duesseldorf.de
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Solenne Païdassi
solenne.paidassi(at)rsh-duesseldorf.de
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Miriam Ellmann-Orlinski M.A.
Leiterin Akademische Angelegenheiten / Akademisches Auslandsamt, Fon +49.211.49 18-126
miriam.ellmann-orlinski(at)rsh-duesseldorf.de
Assistenz der Gleichstellungsbeauftragten
Frau Sophie Janke
gleichstellung(at)rsh-duesseldorf.de, Fon: +49 172 863 7070
Gesetzliche Grundlagen für die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 3, Satz 2
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Kunsthochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KunstHG)
Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LGG)
Grundordnung der RSH
Amtsblätter 68 (Berufungsordnung) und 105 (Wahlordnung)
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de