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Exzellenzstudiengänge Komposition und Konzertexamen
Wer den Exzellenzstudiengang Konzertexamen studieren möchte, muss eine Eignungsprüfung ablegen. Zu dieser Prüfung werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die einen künstlerischen Studiengang mit der Note sehr gut (mindestens 1,5) im künstlerischen Hauptfach abgeschlossen haben. Ein Nachweis über Art und Grad des abgeschlossenen künstlerischen Studiengangs muss spätestens bis zum Tag der angesetzten Eignungsprüfung vor deren Antritt, spätestens aber bis 10:00 Uhr nachgewiesen werden. Die Regelstudienzeit in den Exzellenzstudiengängen beträgt vier Semester.
Wer den Exzellenzstudiengang Komposition studieren möchte, muss eine Eignungsprüfung ablegen. Zu dieser Prüfung werden nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ein künstlerisches Studium abgeschlossen haben. Ein Nachweis über Art und Grad des abgeschlossenen künstlerischen Studiengangs muss spätestens bis zur Einschreibefrist nachgewiesen werden. Die Regelstudienzeit in den Exzellenzstudiengängen beträgt vier Semester.
Hier finden sich die Anforderungen für die Exzellenzstudiengänge Konzertexamen und Komposition.
Studienbeginn und Bewerbungsfristen
Für die Exzellenzstudiengänge Konzertexamen und Komposition gibt es Eignungsprüfungen zum Wintersemester und zum Sommersemester. Der Bewerbungsschluss zum Wintersemester ist der 1. März, zum Sommersemester der 31. Oktober.
Bewerben
Die Bewerbung für ein Studium an der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf ist nur online möglich. Weitere Informationen sowie die Zugänge zum online-Bewerbungsportal finden sich hier.
Weitere Informationen
Fragen zum Studium beantwortet der Studierendenservice.
Fon: +49.211.49 18 -0 www.rsh-duesseldorf.de